Anfrage

Gemeinsame Anfrage der Stadtverordneten Peter Müller und Sigwart Langsdorf:
„Konzept Trinkkuranlage als zukünftiges Kur-, Begegnungs- und Bürgerzentrum“

Anfrage:

Magistrat/Verwaltung haben ein „Auswahlverfahren Trinkkuranlage" durchgeführt. 5 Architekturbüros wurden aufgefordert, Vorschläge zur zukünftigen Nutzung der Trinkkuranlage zu erarbeiten und in Form von Plänen und schriftlichen Erläuterungen darzustellen. Im Auslobungstext wurde festgehalten, dass über das „Auswahlverfahren“ 1 bzw. max. 2 Büros herausgefunden werden sollten, um diese sodann mit der anschließenden Planung und Umsetzung der Baumaßnahme (Umbau- und Sanierungsplanung) zu beauftragen.

Am 16. November 2006 hat eine Jury *) daraufhin mehrheitlich beschlossen, den Entscheidungsgremien zu empfehlen, eines der teilnehmenden Büros mit der Planung zu beauftragen.

Architektenaufträge mit einem Honorar über 211.000 € müssen nach geltendem Recht nach einem formalisierten Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Bereits bei einer Bausumme in einer Größenordnung von ca. 2 Mio € wird dieser Schwellenwert erreicht. Das Land stellt für den Umbau/ Sanierung der Trinkkuranlage im Sinne einer Teilfinanzierung 6 Millionen € zur Verfügung.

Vor kurzem wurde in verschiedenen Gremien (Betriebskommission Eigenbetrieb Kurbetrieb und Haupt- und Finanzausschuss) vom Bürgermeister mitgeteilt, dass das bisher durchgeführte „Auswahlverfahren“ nicht weiter verfolgt werde und eine erneute Ausschreibung beabsichtigt sei.

Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes ergeben sich folgende Fragen:

  1. Aus welchen Gründen erfolgte von vornherein keine europaweite Ausschreibung?

  2. Nach welchen Kriterien sind die in Frage stehenden 5 Architekturbüros ausgewählt worden?

  3. Wenn insoweit lokale oder regionale Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben sollten, warum sind Büros aus Darmstadt und vor allem Fulda ausgewählt worden und stattdessen nicht weitere Büros aus unmittelbarer Nachbarschaft, die zum Teil über internationale Erfahrungen verfügen?

  4. Ist es richtig, dass es sich bei dem in Fulda ansässigen Büro um das gleiche Büro handelt, dem ohne Ausschreibung und Wettbewerb auch die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie für den Sprudelhof („unterirdische Therme") übertragen wurde?

  5. Da nunmehr das korrekte Verfahren (europaweite Ausschreibung) nachgeschoben werden soll, trifft es zu, dass gleichwohl die Ergebnisse des „Auswahlverfahrens“ in dem europaweiten Wettbewerb im Sinne einer Ideenfindung einfließen sollen? Wenn ja, wird die Auffassung vertreten, dass eine derartige Vorgabe wettbewerblichen Grundsätzen entspricht oder wird die Auffassung vertreten, dass ein europaweiter Wettbewerb gerade und erstmals neue Ideen hervorbringen soll?

  6. Ist die Architektenkammer eingeschaltet worden, um sachverständigen Rat hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Verfahrenswege einzuholen? Wenn ja, wann wurde der Rat eingeholt und mit welchem Ergebnis? Wenn die Kammer die richtigen Verfahrenswege aufgezeigt haben sollte, warum wurde ihren Hinweisen nicht gefolgt?

  7. Zur Vorbereitung und Moderation des „Auswahlverfahrens“ wurde der mit der Planergruppe Hytrek/Tomas/Weyell/Weyell aus Aschaffenburg assoziierte Dipl.-Ing Tropp beauftragt. Wurde Dipl-Ing. Tropp von der Stadt die Verfahrensart („Auswahlverfahren“) vorgegeben?

  8. Wie hoch sind die Kosten, die durch das „Auswahlverfahren“ verursacht worden sind (Honorare der teilnehmenden Architekturbüros; Honorar des Büros, das das „Auswahlverfahren“ vorbereitet und moderiert hat; Personalkosten der Verwaltung; sonstige Kosten)? Trifft es unter Berücksichtigung der vorstehenden Fragestellungen zu, dass diese Mittel als ergebnislos verloren zu betrachten sind? Wer kommt für diesen Schaden auf?

  9. Wie lässt es sich rechtfertigen, dass im Mai 2006 ein Workshop stattfand und im November 2006 das „Auswahlverfahren" durchgeführt wurde, erst jetzt jedoch die Vorbereitungen für das Planungskonzept Trinkkuranlage in Angriff genommen werden können, nachdem seit Juli 2005 die Stadt hinsichtlich dieser bedeutenden Anlage handlungs- und entscheidungsbefugt ist?

Neben einer mündlichen Beantwortung wird beantragt, diese der Stadtverordnetenversammlung auch detailliert schriftlich zuzuleiten. Eine Aussprache zu der Anfrage wird ebenfalls beantragt.

*) Mitglieder der Jury: Dipl.-Ing. Tropp (beauftragter Moderator), Bürgermeister Witzel, Erster Stadtrat Häuser, FBL Müller und Patscha, Dr. Enders
(Landesamt für Denkmalpflege), Stadtverordnete Müller (CDU), Thyssen (SPD) Jekel (Grüne), Burdak (3B), Schneider (FDP).
Gäste: Langsdorf (CDU), Bulut (SPD)

 

[11.12.2006]

 

 

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