Antrag

Erteilung einer öffentliche Rüge gegenüber dem amtierenden Bürgermeister

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Herrn Bürgermeister Bernd Witzel wird wegen seiner wiederholten, ehrverletzenden Äußerungen gegenüber mehreren Stadtverordneten eine öffentliche Rüge erteilt.


Begründung:
Im Zusammenhang mit dem einstimmig (bei 10 ja-Stimmen und zwei Enthaltungen) gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.02.2009, ein verdecktes Bieterverfahren zum Verkauf der Grundstücke auf dem Gelände der ehemaligen staatlichen Gärtnerei, durchzuführen, kritisierte Herr Bürgermeister Witzel drei Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in nicht akzeptabler Weise öffentlich in der „Wetterauer Zeitung“ vom 21.02.2009. Unter anderem sprach er unter Namens- bzw. Berufsangabe wörtlich von einem „üblen Verhalten zweier Einzelpersonen, die noch nie etwas für die Stadt geleistet haben und ihr nur Schaden zufügen“. Der Stadtverordnetenvorsteher hatte diesen Sachverhalt bereits zum Anlass genommen, Herrn Bürgermeister Witzel zur Ordnung zu rufen und ihn aufgefordert, die „Demokratischen Gepflogenheiten“ einzuhalten.

Am 25.03.2009 wurde der Bürgermeister in einem Brief des Fraktionsvorsitzenden der CDU unter Darstellung des Sachverhaltes zudem aufgefordert, sich bei den CDU- Stadtverordneten, ebenfalls öffentlich, zu entschuldigen.
Diese Aufforderung wurde nochmals am 28.04.2009 in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Herrn Bürgermeister Witzel und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU wiederholt. Herr Bürgermeister Witzel ist dem gleichwohl nicht nachgekommen und hat sich nicht entschuldigt. Es ist daher davon auszugehen, dass er seine Äußerungen nicht bedauert, sondern sie nach wie vor für richtig hält.

Solch massive Beleidigungen von Mandatsträgern, die in Ausübung ihres Ehrenamtes nach bestem Wissen und Gewissen ihre Pflicht tun und versuchen, die notwendigen Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt zu treffen, kann die Stadtverordnetenversammlung nicht kommentarlos hinnehmen. Sie muss als oberstes Organ der Stadt zum Schutz ihrer Mitglieder sich öffentlich hiervon distanzieren und deutlich machen, dass sie ein derartiges Verhalten ohne Wenn und Aber verurteilt. Hierfür ist eine Rüge das geeignete Mittel. Mit der Rüge soll auch versucht werden, künftig ähnliche Entgleisungen von Herrn Bürgermeister Witzel zu verhindern. Denn Beleidigungen von Stadtverordneten geschahen nun schon zum wiederholten Mal.

Schon im Zusammenhang mit den Ausschreibungen der Bauleistungen zur Sanierung der Trinkkuranlage hatte der Bürgermeister zwei Mandatsträger der CDU Fraktion öffentlich über die Wetterauer Zeitung am 27. Januar 2007 persönlich beleidigt.

Die Stadtverordneten waren damals der Auffassung, dass diese Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssten. Der Bürgermeister unterstellte Unwahrheit und verlangte von den Mandatsträgern öffentlich die Niederlegung ihres Mandates.

Schnell stellte sich allerdings auch damals heraus, dass die Auffassung der Abgeordneten der Gesetzeslage entsprach. Der Bürgermeister musste zurückrudern. Eine öffentliche Entschuldigung erfolgte auch in diesem Falle nicht.

Nach alledem hält es die CDU Fraktion für unverzichtbar, mit einer öffentlichen Rüge deutlich zu machen, dass sie ehrabschneidende Äußerungen als Mittel kommunalpolitischer Auseinandersetzungen nicht akzeptiert.



[15.05.09]

 

 

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