Antrag |
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Erteilung einer öffentliche Rüge gegenüber dem amtierenden Bürgermeister |
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Herrn Bürgermeister Bernd Witzel wird wegen seiner wiederholten, ehrverletzenden Äußerungen gegenüber mehreren Stadtverordneten eine öffentliche Rüge erteilt.
Am 25.03.2009 wurde der Bürgermeister in einem Brief
des Fraktionsvorsitzenden der CDU unter Darstellung des Sachverhaltes
zudem aufgefordert, sich bei den CDU- Stadtverordneten, ebenfalls
öffentlich, zu entschuldigen. Solch massive Beleidigungen von Mandatsträgern, die
in Ausübung ihres Ehrenamtes nach bestem Wissen und Gewissen ihre Pflicht
tun und versuchen, die notwendigen Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt
zu treffen, kann die Stadtverordnetenversammlung nicht kommentarlos
hinnehmen. Sie muss als oberstes Organ der Stadt zum Schutz ihrer
Mitglieder sich öffentlich hiervon distanzieren und deutlich machen, dass
sie ein derartiges Verhalten ohne Wenn und Aber verurteilt. Hierfür ist
eine Rüge das geeignete Mittel. Mit der Rüge soll auch versucht werden,
künftig ähnliche Entgleisungen von Herrn Bürgermeister Witzel zu
verhindern. Denn Beleidigungen von Stadtverordneten geschahen nun schon
zum wiederholten Mal. Schon im Zusammenhang mit den Ausschreibungen der Bauleistungen zur Sanierung der Trinkkuranlage hatte der Bürgermeister zwei Mandatsträger der CDU Fraktion öffentlich über die Wetterauer Zeitung am 27. Januar 2007 persönlich beleidigt. Die Stadtverordneten waren damals der Auffassung, dass diese Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssten. Der Bürgermeister unterstellte Unwahrheit und verlangte von den Mandatsträgern öffentlich die Niederlegung ihres Mandates. Schnell stellte sich allerdings auch damals heraus,
dass die Auffassung der Abgeordneten der Gesetzeslage entsprach. Der
Bürgermeister musste zurückrudern. Eine öffentliche Entschuldigung
erfolgte auch in diesem Falle nicht. Nach alledem hält es die CDU Fraktion für unverzichtbar, mit einer öffentlichen Rüge deutlich zu machen, dass sie ehrabschneidende Äußerungen als Mittel kommunalpolitischer Auseinandersetzungen nicht akzeptiert.
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