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Installation von Solarzellen |
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Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bad Nauheim werden gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen: Begründung: Auf den nach Süden geneigten Dachflächen eines Teils des WoBau-Gebäudebestandes wurden bereits aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zu beiderseitigem Nutzen (Mieteinnahmen bei der WoBau; Einspeisevergütung mit Gewinn bei den Stadtwerken) Solarzellenanlagen installiert. Diese Vorgehensweise könnte viele Hausbesitzer in Bad Nauheim dazu ermuntern, ebenfalls einen solchen Vertrag mit den Stadtwerken zu vereinbaren. Mit einem als zuverlässig bekannten Partner wie den Stadtwerken an ihrer Seite, der eine Miete garantiert und alle Beschwernisse beim Bau und Betrieb solcher Anlagen auf sich nimmt, würde die Zahl der Solarstromgewinnungsanlagen in Bad Nauheim deutlich erhöht; zum Vorteil der Hauseigentümer und der Stadtwerke.
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